Präsentationen unserer Partner

Mittwoch

Herzlich Willkommen

Wir begrüßen Euch bei der MAKRELE - Für St.Pauli-Kultur - dem ersten Stadtteilmagazin von und für St.Pauli.
Nun sind es nur noch ein paar Stunden und die ersten Druckexemplare werden hier eintreffen.
Das Team ist entsprechend gespannt und aufgeregt...

Denn nur ein paar Stunden weiter und wir werden euch und alle Freunde St.Paulis und der Kultur bei unserer Ersteröffnungsparty ab 20 Uhr im Kukuun begrüßen ...

Zierfische - 1.Ausgabe - OLAV WITTENBERG

Donnerstag

Makrele rockt - 2. Ausgabe


Das Musikerportrait

1. Name/Künstername? Duncan Townsend und ich heiße tatsächlich so.
2. Dein Alter und wie fühlst Du Dich? 25J, fühle mich aber manchmal im Kopf ein bißchen älter und will noch ganz viel im Leben lernen!
3. Familienstand und warum? Single und keine feste Freundin, auch keinen festen Freund.
4. Wo bist Du geboren und aufgewachsen? Geboren wurde ich in Al Ain (United Arab Emirates) und lebte dort bis ich 7 ½ war. Dann lebte ich bis zu meinem 18. Lebensjahr in Nottingham, bis zu meinem 21. Lebensjahr in London. Mit dem Musizieren begann ich in Nottingham und in London machte ich meine dementsprechenden Ausbildungen, aber auch zur Schauspielkunst.
5. Wo hast Du sonst schon überall gelebt? Barcelona, Köln und Hamburg.
6. Wie ist Dein Charakter? Bin romantisch, frech, offen, ehrlich, selbstbewußt, relativ spontan und manchmal hübsch.
7. Wo spielst Du jetzt? Bis Weihnachten jeden Montag in „The Academy“ beim Hans-Albers-Platz. Mittwochs im Kukuun. Weitere Infos gibt es über meine Homepage „www.duncan-townsend.com.
8. Warum spielst Du da? Wegen der Leute und der Athmosphäre. Ich weiß, was ich brauche.
9. Was war Dein ursprünglicher Beruf? Kellner in einer englischen Kneipe, Musiklehrer für behinderte Kinder (½ Jahr lang in Nottingham), gab auch sonst nebenbei viel Musikunterricht.
10. Wie lange dauerte Deine längste Vorführung? In St. Pauli rund 4 Stunden, aber mit Pause zwischendurch. Auf einer privaten Veranstaltung mal 2-3 Stunden ohne Pause!
11. Was macht Dir am meisten Spaß? Ich liebe es so spielen zu können, daß die Leute sich freuen und sich mit mir einstimmen.
12. Welcher ist Dein Lieblingssong? You can't always get what you want von Rolling Stones.
13. Was war Dein schrägstes Musikererlebnis? Als ich vor rund einem Jahr im Stadtpark mit Nena gesungen hatte, riß mir Nena mein T-Shirt von meinem Leib. Im letzten September beim Konzert von Katie Melua auch im Stadtpark, wo ich die Vorgruppe spielte, hatte ich mein erstes großes Erfolgserlebnis. Hier hatte das erste Mal das ganze Publikum mit mir zusammen gesungen und vor allem auch immer wieder um Zugabe gebeten!
14. Welche war Deine erste Schallplatte und welche Deine letzte? Meine erste Schallplatte, die ich kaufte war „Waking up the Neighbor“ von Bryan Adams. Meine letzte ist „Thirst for Romance“ von Cherry Ghost.
15. Wann stehst Du auf und warum? Erst zwischen 9-11h, weil ich immer so spät einschlafe und keinen Schlafrythmus habe.
16. Kommst Du tagsüber ohne Sonnenbrille aus? Ich brauche keine Sonnebrille. I love the sun.
17. Wie lange dauerte Deine längste Betrunkenheitsphase? Maximal einen Tag.
18. Wie lange willst Du Deinen Job noch machen? Mein ganzes Leben.
19. Was ist Dein größter Wunsch? Künstler sein.
20. Bist Du verliebt? Habe die Frau meines Lebens noch nicht gefunden.
21. Wie findest Du St. Pauli? Ich habe hier sehr viel Wichtiges gelernt und bin sehr dankbar!

Dienstag

Reform oder Nichtreform - 1. Ausgabe

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MAKRELE hakt nach.

Warum ist es eigentlich so schwer? Die Nation ergibt sich in Reformwellen und dennoch passiert nicht wirklich etwas. Die alten Strukturen verhärten und vom Verwaltungsabbau hat auch noch keiner etwas mitbekommen. Reden wir denn wirklich von der Notwendigkeit von Reformen? Was soll denn reformiert werden? Wie die “Brand Eins” (10/07) treffend erwähnte, meint eine Reform eine Reparatur, d.h. einen Erhalt des “alten”. Sollten wir nicht mittlerweile erkannt haben, daß unser System nicht mehr zeitgemäß ist? Wir doktern an einem System herum, daß zu Adenauers und Ehrhardts- Zeiten funktioniert hat. Doch Adenauer und Ehrhardt sind schon lange tot. Die Gesellschaft hat sich allein in den letzen 30 Jahren selbst überholt und wahrlich bisher nicht damit aufgehört. Die Kohl-Ära hat es trefflich vermocht, diese Wahrnehmungen zu verneinen und hat die Nation getrost in die Einbahnstrasse gejagt. Wir mögen momentan so eine Art Konjunktur haben. Wie nachhaltig diese sein mag und wer tatsächlich etwas davon hat, bleibt zu überprüfen. Unser geliebter Förderalismus führt nun dazu, daß es in dieser Republik nahezu jedes Jahr eine Wahl gibt. D.h. unsere Damen und Herren Politiker sind quasi ständig im Wahlkampf – und wer macht sich da schon gerne unbeliebt? Ein Systemwechsel würde erwartungsgemäß zu viel Unruhe bringen, um im gleichen Atemzug den Lobbies mitzuteilen “Keine Sorge, ihr könnt behalten, was ihr habt”.
Was spricht eigentlich wirklich gegen das “Bürgergeld” als Grundlage eines tatsächlichen Systemwechsels? Die Angst davor, daß dann ein paar Bürger möglicherweise nicht mehr arbeiten wollen? Tun diese es jetzt nicht auch schon (nicht)? Glaubt unsere politische Führung tatsächlich, daß die Bürger dieser Republik eigentlich alle nur faul, kriminell, unsozial und unkreativ sind. Wird tatsächlich geglaubt, daß die Menschen dieses Landes keinen anderen Lebenssinn haben, als nur abzugreifen und in Kneipen rumzusitzen? Gut, ein paar machen dies tatsächlich. Teilweise aber auch deswegen, weil sie sich in diesem System als Arbeitslose (was nur heißt: Menschen ohne Anstellung) wie Menschen zweiter Klasse fühlen, weil sie demotiviert und frustriert sind, weil ihnen unsere Behörden nichts besseres mitzuteilen haben, als daß sie der Gesellschaft auf der Tasche liegen.
Finanzexperten haben ausgerechnet, daß das Bügergeld funktioniert und zwar gut funktioniert.
Käme es nicht einem Paradies gleich, in einem Land zu leben, in dem die Menschen keine Existenzängste haben? Wo sie sich frei entscheiden können, ihre Energie und ihr Engagement einzubringen. Herr Bohlen wird bestimmt sein Arbeitsprofil nicht ändern, weil er ein Bürgergeld von 1000-2000 Euro erhält. D.h. seine Wirtschaftskraft würde ja wahrlich nicht verloren gehen. Vielmehr würden einige Wirtschaftsmotoren weniger bis kein Geld mehr in die Schweiz tragen.
Liebe Damen und Herren Politiker: ein bißchen mehr Vertrauen in eure Bürger, ein bißchen mehr Mut. Rechnet es gern noch mal nach und dann, so wie der Hamburger sagt: “sabbel nich mach!”

Auch nachzulesen unter http://www.unternimm-die-zukunft.de
Oder wikipedia - Bürgergeld


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Mittwoch

Makrele schützt - 1. Ausgabe

Das Sicherheitsportrait

Fotos: Klaus Nather

1. Dein Name? Thorsten Sawallisch.
2. Dein Alter? 33, 1974 geboren.
3. Familienstand? Ledig, aber feste Freundin.
4. Kinder? Keine. Aber später gerne. Am liebsten Junge und Mädchen.
5. Dein jetziger Beruf? Selbständig mit einer Sicherheitsfirma (TS Sicherheitsdienst).
6. Warum wolltest Du deinen jetzigen Beruf? Ein Bekannter im Fitnesstudio hat mich angesprochen, ob ich Lust hätte, abends für ihn in einer Cocktailbar an der Tür zu arbeiten. So kam eins zum anderen. Da habe ich reingeschnuppert, ein Gewerbe angemeldet und die Kurse (z.B.: 34A Schein) belegt, die dafür nötig waren, mich selbständig zu machen.
7. Wieviel Alkohol kannst Du vertragen? Gar keinen. Ich trinke keinen Alkohol, rauche nicht und nehme auch sonst nichts.
8. Was trinkst du am liebsten? Fruchtschorle.
9. Wie groß ist Dein Schlafpensum? Sehr gering.
10. Was war Dein blödestes Erlebnis auf St. Pauli? Ich hab 2 Jahre vor dem Rubin (jetzt Superfly) gearbeitet. 5 Jahre vor dem Pupasch. Zusammengerechnet sicher noch 1 Jahr vor dem Café Keese, dann vor dem Thomas Read 2 und manchmal als Aushilfe vor dem Funky Pussy Club. Ca. 2001 bis 2006. Vor dem Pupasch kam mal eine ältere Dame mit Trolli und fragte, wo es zum Flieger geht. Sie dachte, sie wäre am Flughafen. Ich habe sie in ein Taxi gesetzt. Eigentlich eher ein niedliches Erlebnis. Ich glaube die ekligen und knallharten Sachen müssen da (in die Makrele) nicht unbedingt rein.
11. Was war Dein tollstes Erlebnis auf St. Pauli? Ich möchte eigentlich keinen Abend, den ich auf St. Pauli an der Tür gestanden habe, missen müssen.
12. Der beste Spruch auf St. Pauli? „Wünsche noch 'n Ruhigen!“ unter Kollegen.
13. Wie viel Stunden dauerte Deine längste Schicht? 36.
14. Was nervt Dich am meisten an Deinem Job? An der Arbeit nervt mich eigentlich nichts, die bringt mir sehr viel Spaß, aber die Inkonsequenz und Blindheit der Justitia erschwert mir die Arbeit doch sehr.
15. Was erfreut Dich am meisten an Deinem Job? Der Umgang mit vielen unterschiedlichen Menschen, daß ich Konflikte lösen und die Menschen beschützen kann. Das gibt mir ein gutes Gefühl.
16. Was nervt dich auf St.Pauli? Daß der Hamburger Senat anscheinend St.Pauli (Kiez) das Flair zu rauben versucht und es wohl auch schafft.
17. Was gefällt Dir auf St. Pauli? Die Offenherzigkeit der Nachtkultur.
18. Was muß auf St. Pauli besser werden? Die letzten 5 Jahre nochmal rückwärts. Alles wieder weg.
19. Wie wird St. Pauli in 10 Jahren aussehen? Ich befürchte, wenn der Senat so weitermacht, so triste und trostlos wie jede andere Straßenecke auch.

Makrele errötet - 1. Ausgabe


Das Rotlichtportrait

Fotos: Klaus Nather

1. Dein Name? Eva.
2. Dein Alter? 24.
3. Dein Familienstand? Ledig, ganz allein.
4. Dein ursprünglicher Beruf? Einzelhandelskauffrau. Vor 2 Jahren abgeschlossen.
5. Warum arbeitest Du im Pearls? Um Rechnungen zu zahlen, die Wohnung zu zahlen, um zu leben einfach.
6. Wie bist du dazu gekommen? Ich hab vor 6 Jahren mit GoGo-Tanzen angefangen, bis ich eines Tages gefragt worden bin, ob ich „Oben ohne“ machen würde. Ich habe gefragt, was dabei rausspringt. Dann hab‘ ich es mal versucht und bin auf den Geschmack gekommen. Dann bin ich gefragt worden, ob ich auch einen kompletten Strip machen würde - so auf Geburtstagen und anderen Festivitäten - was ich dann auch während meiner Ausbildung gemacht habe. Zwischen den anderen Jobs habe ich dann öfter am Wochenende 2-3 mal Stripjobs angenommen. Irgendwann bin ich durch eine Freundin, die gesagt hat: „Es gibt ‘nen neuen Laden, laß uns da mal hin.“, dann im Pearls gelandet.
7. Wie groß ist Dein Schlafpensum? Ich schlafe viel.
8. Wie viel Alkohol kannst du vertragen? Nicht viel. Ich muß mich dann immer ein bißchen zusammenreißen.
9. Was trinkst du nie? Nichts, also alles irgendwie. Bier?!
10. Der Blödeste Spruch auf St. Pauli? Da gab’s mal ‘ne Situation, wo ich sehr gelacht habe. Es war nach der Arbeit auf dem Weg zum Auto, mit meiner Freundin, als ein eigentlich nett angezogener Mann auf uns zu kam. Der fragte uns, ob wir Lust auf Kino hätten und wir gingen grad an einem Pornokino vorbei. Aber wahrscheinlich finden das eh nur meine Freundin und ich lustig.
11. Der beste Spruch auf St. Pauli? Wenn man von einer Frau Komplimente bekommt.
12. Wie lange dauerte Deine längste Schicht? (Eva zählt an den Fingern ab) Zwischen 10 und 11 Stunden. Die ganze Zeit auf hohen Hacken getanzt.
13. Was erfreut dich an deinem Job? Ich kann es sehr genießen zu tanzen.
14. Was nervt Dich auf St. Pauli? Was mich stört, sind die besoffenen Männer, die nicht wissen, wie sie sich benehmen sollten.
15. Was gefällt Dir auf St. Pauli? Die Vielseitigkeit.

Samstag

MAKRELE denkt II - 1.Ausgabe

Coca Cola und die deutsche Einheit
von HD

Am 3. Oktober gabs ein großes Branding mit Coca Cola am Brandenburger Tor.
Coca Cola?
Nun sind Werbesprüche an Kulturinstitutionen oder Denkmälern in Verbindung mit irgendwelchen öffentlichen Anliegen keine Seltenheit und tragen ihre Berechtigung in sich.
Aber: gibt es eine innere Beziehung vom koffeinhaligen Massengetränk zum Tag der deutschen Einheit?
Die DDR ist sicher nicht von einer Coca Cola-Welle hinweggeschwemmt worden. Auch haben die Bürger nicht gerufen:"Wir wollen Coca Cola!" sondern:"Wir sind das Volk!" Eine Assoziation zur deutschen Einheit ist also kaum zu erkennen.

Mein Freund Thorsten meinte trocken, dann passe doch eher "Pattex" : Klebt zusammen, was zusammengehört.

Recht hat er!


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METTGESCHICHTEN - 1.Ausgabe

MAKRELE Paragraph - 1. Ausgabe

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Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG)

Der Landtag hat am 25. Juli 2007 das folgende Gesetz beschlossen:

Zweckbestimmung
(1) Dieses Gesetz hat zum Ziel, dass in Schulen sowie bei schulischen Veranstaltungen, in Jugendhäusern, in Tageseinrichtungen für Kinder, in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kom munen sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gaststätten nicht geraucht wird. Die Regelungen dienen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.
(2) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für Justizvollzugsanstalten.
§ 2 Rauchfreiheit in Schulen
(1) In Schulgebäuden und auf Schulgeländen sowie bei Schulveranstaltungen ist das Rauchen untersagt. Auf Schulgeländen befindliche Wohnungen sind vom Rauchverbot nach Satz 1 ausgenommen.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung für volljährige Schüler ab Klasse 11 oder der entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen sowie für dort tätige Lehrkräfte Raucherzonen außerhalb von Schulgebäuden im Außenbereich des Schulgeländes jeweils für ein Schuljahr zulassen, wenn und soweit die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten auch für Schulen in freier Trägerschaft.
§ 3 Rauchfreiheit in Jugendhäusern
In Jugendhäusern ist das Rauchen untersagt.
§ 4 Rauchfreiheit in Tageseinrichtungen für Kinder In den Gebäuden und auf den Grundstücken der Tageseinrichtungen für Kinder ist das Rauchen untersagt. § 2Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 5 Rauchfreiheit in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
(1) In den Behörden und Dienststellen des Landes oder der Kommunen sowie in sonstigen vom Land oder den Kommunen getragenen Einrichtungen ist das Rauchen untersagt. § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Das Rauchverbot nach Satz 1 gilt auch in Dienstfahrzeugen.
Kommunen im Sinne von Satz 1 sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Regionalverbände sowie Stadt- und Landkreise.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die Leitung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen Ausnahmen vom Rauchverbot bei besonderen Veranstaltungen zulassen. Sie kann zudem das Rauchen in bestimmten abgeschlossenen Räumen gestatten, wenn und soweit die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden.
§ 6 Rauchfreiheit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
(1) In Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen ist das Rauchen untersagt. Satz 1 gilt insbesondere auch für Kantinen, Cafeterien, Schulen und Werkstätten des Krankenhauses oder der Pflegeeinrichtung. Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf mit einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung verbundene Hotels auf Einrichtungen des Hospizdienstes. § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Krankenhäuser im Sinne dieses Gesetzes sind die in § 2 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der Fassung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 887) genannten Einrichtungen einschließlich der Rehabilitationseinrichtungen.
(2) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern Ausnahmen für solche Patientinnen und Patienten zugelassen werden, die sich im Breich der Palliativmedizin befinden, sich zu einer psychiatrischen Behandlung oder auf Grund einer gerichlich angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung des Krankenhauses aufhalten oder bei denen die Untersagung des Rauchens dem Therapieziel, zum Beispiel bei der Suchtbehandlung, entgegensteht. Die Entscheidung, ob im Einzelfall das Rauchen erlaubt werden soll, trifft der behandelnde Arzt. Die Klinikleitung hat in den Fällen des Satzes 1 Vorkehrungen zu treffen, um die Rauchfreiheit im Krankenhaus und den gesundheitlichen Schutz der übrigen sich im Krankenhaus aufhaltenden Personen soweit wie möglich zu gewährleisten. Soweit die Klinikleitungfür die in Satz 1 genannten Patienten Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG) entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, sollen diese so gelegen und beschaffen sein, dass sie den Zweck dieses Gesetzes nicht beeinträchtigen.
(3) Für die Beschäftigten des Krankenhauses kann die Klinikleitung auf Antrag Raucherzimmer einrichten. Absatz 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
(4) Abweichend von Absatz 1 ist das Rauchen in abgeschlossenen Räumlichkeiten von Pflegeeinrichtungen erlaubt, wenn diese Räume ausschließlich von Rauchern genutzt oder bewohnt werden und alle Nutzer oder Bewohner des betroffenen Raumes hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Absatz 2 Satz 3 und 4 sowie Absatz 3 Satz 1 gelten entsprechend.
§ 7 Rauchfreiheit in Gaststätten
(1) In Gaststätten ist das Rauchen untersagt.
Gaststätten im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist und den Vorschriften des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3419) unterliegt. Satz 1 gilt nicht für Bier-, Wein- und Festzelte sowie die Außengastronomie und die im Reisegewerbe betriebenen Gaststätten.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen zulässig, wenn und so weit diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind und die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Satz 1 gilt nicht für Diskotheken.
(3) Arbeitsschutzrechliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 8 Maßnahmen zur Umsetzung des Rauchverbots
(1) Die Leitungen der in §§ 2 bis 6 genannten Einrichtungen sind für die Einhaltung des Rauchverbots in den von ihnen geleiteten Einrichtungen verantwortlich. Sie haben auf das Rauchverbot durch deutlich sicht bare Hinweisschilder in jedem Eingangsbereich hinzuweisen. Soweit ihnen Verstöße gegen das Rauch verbot bekannt werden, haben sie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern.
(2) Die Pflichten nach Absatz 1 gelten auch für Gaststättenbetreiber für deren jeweilige Gaststätte. Die Regelung zur Kennzeichnung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 bleibt davon unberührt.
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 1 in einem Schulgebäude, auf einem Schulgelände sowie auf Schulveranstaltungen raucht, ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 2 vorliegt,
2. entgegen § 3 in einem Jugendhaus raucht,
3. entgegen § 4 in einem Gebäude oder auf einem Grundstück einer Tageseinrichtung für Kinder raucht,
4. entgegen § 5 Abs. 1 in einer Behörde, Dienststelle oder sonstigen Einrichtung des Landes oder einer Kommune raucht, ohne dass eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 2 vorliegt,
5. entgegen § 6 Abs. 1 in einem Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung raucht, ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 6 Abs. 2 bis 4 vorliegt,
6. entgegen § 7 in einer Gaststätte raucht.
Schüler werden vorrangig mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) zur Einhaltung des Rauchverbots angehalten.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu 40 Euro und im innerhalb eines Jahres erfolgenden Wiederholungsfall mit einer Geldbuße bis zu 150 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Ortspolizeibehörde. Dies gilt ungeachtet der §§ 33 und 34 SchG sowie des § 16 Abs. 1 Nr. 21 des Landesverwaltungsgesetzes auch in Bezug auf das Rauchverbot an Schulen.
§ 10 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2007 in Kraft.

MAKRELE - ANGELHAKEN - BERLIN - 1. Ausgabe

Hier stellen wir jeden Monat einen Ort außerhalb Hamburgs mit seinen Markenzeichen vor.
Diesen Monat: BERLIN - ganz schön voll dort ... !

MAKRELE - STGB - 1.Ausgabe

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§ 181a Zuhälterei
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27.12.2003

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben, und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Unabhängigkeit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, daß er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den
Einzelfall hinausgehen.
(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten vornimmt.