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Sonntag

Makrele berichtet - 5. Ausgabe

Was war los auf St. Pauli?

von Patrick

Am 17.2.2008 um 12 Uhr fand sie statt, die Demo gegen das zum Jahresanfang 2008 eingeführte Rauchverbot, organisiert von der Hamburger FDP.

Auf der sehr gut besuchten Demonstration wurden Forderungen laut, daß das aktuelle Rauchverbot eingeschränkt werden, beziehungsweise eine Ausnahme vor allem für "Ein-Raum-Gaststätten" gemacht werden muss.

Denn im Gegensatz zu den größeren Lokalen, in denen weiter geraucht werden darf, wenn es extra Raucherräume gibt – ergo es sich für diese nur um ein eingeschränktes Rauchverbot handelt – gilt für die "Ein-Raum-Gaststätten" das Rauchverbot uneingeschränkt. Es handelt sich bei diesem Gesetz also um eine Ungleichbehandlung, dies ist verfassungsrechtlich schwer bedenklich.

Die Gastwirte fragen sich, warum nicht auch in Hamburg, wie zum Beispiel schon in Rheinland- Pfalz, eine Ausnahme gemacht wird, um die Existenz der "Ein-Raum-Gaststätten" nicht zu gefährden.

Die Ausnahme in Rheinland-Pfalz gilt für "inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten" ohne Beschäftigte, so der VGH (Verfassungsgerichtshof) nach seiner Eilentscheidung gegen das Rauchverbot in diesen Betrieben. Die Richter gaben den dortigen Kneipenbetreibern Recht, die kein abgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können und sich deshalb in ihrer Existenz bedroht sehen.
Die Klage: "Das Rauchverbot beeinträchtige sie tendenziell stärker als die Besitzer von Gaststätten, die Raucherräume einrichten könnten."

"Das Rauchverbot habe einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentum und in das Grundrecht auf freie Berufswahl zur Folge", begründete einer der Gastronomen seine Verfassungsbeschwerde. "Es sei mit deutlichen Umsatzeinbußen zu rechnen, da mindestens 80 Prozent der Stammkunden Raucher seien."
Diese Argumentation nannte das Gericht nachvollziehbar und gab daher der Klage Recht.

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